|
Wendelstein: Gemeinde-Infos zum Juni 2005
 |
|
|
|
|
· Abfallwegweiser
· Energieberatung im Rathaus Wendelstein
· Austausch der Wasserzähler laut Eichgesetz · Reinhaltung der öffentlichen Straßen · Straßenreinigung · Betretungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Flächen
Abfallwegweiser
Termin der Restmüll / Biomüll Abfuhr
• Abfuhrgebiet: Wendelstein, Dürrenhembach, Neuses, Raubersried, Röthenbach St. Wolfgang, Sperberslohe
Entleerung: Montags, - ungerade Kalenderwochen -
• Abfuhrgebiet: Erichmühle, Großschwarzenlohe, Kleinschwarzenlohe, Königshammer, Sorg
Entleerung: Dienstags, - ungerade Kalenderwochen -
Die Anlieferung von Restmüll ist kostenpflichtig!
Allgemeiner Hinweis: Trotz Abfallvermeidung und -Verwertung fällt in jedem Haushalt Restmüll an. Deshalb muss auch künftig auf jedem bebauten Grundstück mindestens 1 Restmüllgefäß (Mülleimer) bereitstehen.
Abholtermine von Altpapier - Wertstofftonne/Gelber Sack
Abfuhrgebiet: Wendelstein, Dürrenhembach, Raubersried, Röthenbach St. Wolfgang, Sperberslohe
Abfuhrtag: Montag, 27.Juni 2005
Abfuhrgebiet: Erichmühle, Großschwarzenlohe, Kleinschwarzenlohe, Königshammer, Neuses, Sorg
Abfuhrtag: Freitag, 03.Juni 2005
Gartenabfallcontainer
• Wendelstein / Recyclinghof (Tel.: 09129/3437)
Annahmezeiten:
Montag, 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag, 10.00 Uhr - 12.00 Uhr, 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Samstag, 08.00 Uhr - 13.00 Uhr
• Röthenbach St.W. / Schwarzachhöhe
Bereitstellungstage:
Samstag - Montag
11.06. – 13.06.05
--> im Spätsommer:
• Wendelstein / Am Alten Bahnhof
Bereitstellungstage:
Samstag - Montag
17.09. – 19.09.05
• Wendelstein / Parkbucht Mozartstraße
Bereitstellungstage:
Samstag - Montag
17.09. – 19.09.05
• Sperberslohe / Am Waldeck-Mühlbach
Bereitstellungstage:
Mittwoch - Donnerstag
24.09. - 26.09.05
• Großschwarzenlohe / Mittelweg (Brennerei)
• Kleinschwarzenlohe / Heinrich-Wich-Straße
• Röthenbach St. W. / Feuerwehrhof
Bereitstellungstage:
Samstag - Montag
10.09. – 12.09.05
• Röthenbach St. W. / Schwarzachhöhe
Bereitstellungstage:
Samstag - Montag
24.09. – 26.09.05
• Neuses / Römerstraße
Bereitstellungstage:
Mittwoch - Donnerstag
12.10. - 13.10.05
Sperrmüllentsorgung
Wer ist berechtigt? Eigentümer bzw. Mieter von Grundstücken, die an die Restmüllabfuhr des Landkreises Roth angeschlossen sind.
Wie funktioniert die Sperrmüllentsorgung?
Möglichkeit 1: Abholung durch die Fa. Hofmann nach telefonischer Anforderung, Tel. 09171/847-99, zweimal im Jahr
Möglichkeit 2: Anlieferung, zweimal im Jahr, auf den Recyclinghöfen Georgensgmünd (Gewerbegebiet), Pyras (Umladestation), Wendelstein (Wilhelm-Maisel-Straße)
Was ist Sperrmüll?
• Metallischer Sperrmüll, z. B. Herde, Öfen, Fahrräder, Kühlgeräte, Kühlschränke
• Elektronik-/Elektroschrott, z. B. Computer, Radio- und Fernsehgeräte, Staubsauger,
• Waschmaschinen
• Holziger Sperrmüll, z. B. Möbel aller Art, Bettgestelle
• Restsperrmüll, z. B. Lampenschirme, Matratzen
Was ist kein Sperrmüll?
• Tapetenreste, Teppichböden, Fußbodenbeläge aus Holz, PVC:
Umladestation Pyras, Kleinmengen an den Recyclinghöfen Georgensgmünd und Wendelstein
• Waschbecken, WC, Keramikteile: Bauschuttdeponie
• Rohre, Dachrinnen, Zäune: Verwerterfirma
• Nachtspeicheröfen: Verwerterfirma
• Fenster, Türen (auch mit Glas): Verwerterfirma
• Badewannen (Metall): Schrotthändler
• Badewannen (Acryl): Umladestation Pyras
Öffnungszeiten der Recyclinghöfe Pyras / Georgensgmünd
Montag - Freitag 9 - 12 Uhr / 12.30 - 17 Uhr/16 Uhr
Samstag 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
INFO PROBLEMABFÄLLE
Dreimal im Jahr ist das Umweltmobil des Landkreises in allen Gemeinden unterwegs, um "gefährliche Stoffe" aus den Haushalten entgegenzunehmen. Zusätzlich können Sie Problemabfälle an den drei Recyclinghöfen Pyras, Georgensgmünd und Wendelstein kostenlos abgeben.
Weitere Infos unter www.abfall-roth.de
Energieberatung im Rathaus Wendelstein
Im Zusammenarbeit mit der unabhängigen Energieberatungsagentur ENA hatte die Gemeinde Wendelstein im letzten Jahr eine Reihe von Beratungstagen im Rathaus für alle Wendelsteiner kostenfrei angeboten.
Folgender Termin steht in nächster Zeit (dienstags, ab 16.30 Uhr) zur Verfügung:
28.Juni 2005
Sollten Sie Interesse an einer persönlichen Beratung über Umweltfreundliches Bauen und Sanieren, nachwachsende Energieträger aus der Region, Regenwassernutzung – Trinkwasservorräte schonen, "Holz" der heimische Baustoff, effizientes Heizen und Warmwasserbereiten, Umweltentlastung durch Solaranlagen, Verantwortungsbewusste Stromverwendung, Energiekonzepte usw. haben, wenden Sie sich bitte an das Bauverwaltungsreferat des Marktes Wendelstein (Tel. 401-143). Von dort erhalten Sie einen Termin für einen halbe Beratungsstunde zwischen 16.30 Uhr und 18.00 Uhr.
Unabhängig davon können Sie sich vor Ort über aktuelle Förderprogramme zum Energiesparen informieren. Das Bauverwaltungsreferat legt dazu Infoblätter bereit, die im Neuen Rathaus ausgelegt sind.
Austausch der Wasserzähler laut Eichgesetz
Laut Eichgesetz müssen Wasserzähler in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden; derzeit sind von dieser Regelung diejenigen Wassermesser betroffen, in deren Deckel beglaubigt bis 2004 bzw. 2005 vermerkt ist.
Bitte gewähren Sie den Monteuren des Wasserwerks ungehinderten Zugang zu den Uhren, um die notwendigen Arbeiten durchführen zu können. Sollten Sie eine entsprechende Benachrichtigung in ihrem Briefkasten vorfinden, so setzen Sie sich bitte mit den Gemeindewerken (Tel. 401-266 oder 401-267) in Verbindung.
Selbstverständlich entstehen Ihnen durch den Austausch des Wasserzählers keinerlei Kosten. Die Arbeiten selbst werden im Zeitraum bis ca. Oktober 2005 je nach Einteilung durchgeführt.
Straßenreinigung
• In den Ortsteilen Wendelstein, Röthenbach und Sperberslohe am Dienstag, den 07.06.2005
• In den Ortsteilen Kleinschwarzenlohe, Großschwarzenlohe und Neuses am Montag, den 13.06.2005
Es wird darauf hingewiesen, dass bei nachteiligen Witterungsverhältnissen (z. B. stark anhaltender Regen, Schnee oder Frost) die Straßenreinigung ersatzlos ausfällt.
Die Halter von Fahrzeugen aller Art einschließlich der Anhänger und Wohnanhänger werden gebeten, an diesen Tagen ihre Fahrzeuge nicht am Fahrbahnrand, sondern auf öffentlichen Parkplätzen, in Parkbuchten oder auf dem eigenen Grundstück abzustellen, um eine bestmögliche Reinigung zu gewähren.
Vor allem in schmalen Straßen kann es passieren, dass das Reinigungsfahrzeug an einem abgestellten Fahrzeug nicht mehr vorbeifahren kann und die Reinigung deshalb für den gesamten Straßenzug entfallen muss.
Reinhaltung der öffentlichen Straßen
Die Gemeinde Wendelstein bittet die Bürger, die Geh- und Radwege zu säubern und von Sand, Split, sonstigem Streugut, Gras und Unkraut freizumachen.
Bei Trockenheit zur Vermeidung von übermäßiger Staubentwicklung zu sprengen, wenn sie nicht staubfrei angelegt sind.
Ferner weisen wir darauf hin, dass es gemäß der Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen verboten ist, auf diesen Putz-, Waschwasser, Jauche oder sonstige verunreinigende Flüssigkeiten auszuschütten oder ausfließen zu lassen, Fahrzeuge, Maschinen oder sonstige Geräte zu säubern, Gebrauchsgegenstände auszustauben oder auszuklopfen, Tiere in einer Weise zu füttern, die geeignet ist, die Straße zu verunreinigen.
Straßen, Feldwege und Gräben erhalten
Immer wieder müssen wir feststellen, dass Straßenbankette, geschotterte Feldwege oder wasserführende Gräben achtlos zerstört werden. Wir geben sehr viel Geld für die Pflege unserer Straßen und Wege sowie die Reinigung der Gräben aus.
Wir fordern daher alle Grundstücksbesitzer oder deren Pächter eindringlich auf, insbesondere beim Ackern die Bankette, Wegränder oder Gräben zu schonen. Verfüllte Gräben lassen das Wasser nicht abfließen und schädigen nachhaltig die Wege. Zerstörte Straßenbankette lassen die Ränder abbrechen und zerstören unsere Straßen. Wir bitten um Rücksichtnahme.
Betretungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Nutzzeit (1. April bis 1. Oktober)
Wir weisen darauf hin, daß landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen, im wesentlichen also Felder und Wiesen , während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden dürfen (Art. 25 des Bayerischen Naturschutzgesetzes BayNatSchG).
Hierbei gilt als Nutzzeit die Zeit zwischen Saat und Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses, das heißt in der Regel die Zeit vom 1. April bis 1. Oktober.
Wir bitten um Beachtung.
Deutliche Hausnummerierung kann Leben retten!
Eine rasche und zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet gewährleistet in Notfällen den effektiven Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei, sie erleichtert Postzustellungen, aber auch den privaten Besucherverkehr.
Hausnummern sind deshalb so anzubringen, dass sie auch vom fahrenden Auto aus und bei Dunkelheit problemlos zu erkennen sind. Sie sollen eine Mindestgröße von 12 x 12 cm aufweisen, und in einem sich farblich abhebenden Ton an der zur Straßenseite gerichteten Hauswand in der Nähe der Eingangstür befestigt werden. Zudem sollte sich die Hausnummer möglichst in der Nähe der Eingangstüre befinden. Auch an Neubauten ist für die Orientierung durch eine vorläufige Beschilderung an Bauzäunen oder Hauswänden zu sorgen. Hausnummernschilder müssen in einwandfreiem Zustand gehalten werden; verschmutzte, beschädigte, von Ästen oder Vorbauten verdeckte Schilder beeinträchtigen die Orientierung.
Wir bitten Sie, diese Hinweise zu beachten. Gerade die Rettungsdienste weisen darauf hin, dass die ersten Minuten nach Eintritt eines Notfalles oft lebensentscheidend sind. Jede unnötige Verzögerung sollte daher vermieden werden. Da man jederzeit selbst betroffen sein kann, sollte schon aus eigenem Interesse eine ordnungsgemäße Hausnummerierung eine Selbstverständlichkeit sein.
Appell an Grundstücksbesitzer (Pflanzenüberhang)
Haben Sie sich nicht selbst schon einmal geärgert, wenn Sie wegen eines überhängenden Astes oder Strauches den sicheren Gehweg verlassen und auf die Straße ausweichen müssen. Noch dazu, wenn es geregnet hat und bei der kleinsten Berührung mit dem überhängenden Grün die Kleidung nass wird.
Aus gegebenem Anlass werden deshalb die Grundstücksbesitzer darauf aufmerksam gemacht, dass sie verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass Hecken, Äste, Sträucher und sonstige Pflanzenteile nicht in den öffentlichen Verkehrsraum (dazu gehören auch Geh- und Radwege, Parkbuchten usw.) hineinragen. Fußgänger, Rad- oder Autofahrer können dadurch behindert oder gefährdet werden.
Vor allem dürfen Verkehrszeichen, Verkehrsanlagen (z.B. Ampeln) sowie Straßenlampen und Schilder mit Straßennamen nicht von überhängenden Ästen verdeckt werden.
Der Luftraum über Fahrbahnen und Parkstreifen muss daher in einer lichten Höhe von mindestens 4,50 Meter und über Geh- und Radwegen für eine Durchgangshöhe von mindestes 2,50 Meter bis zur Grundstücksgrenze von Bewuchs freigehalten werden.
Der Sinn dieser Vorschrift ist aber nicht nur in dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und deren Fahrzeuge oder der Einsehbarkeit von Verkehrszeichen zu sehen sondern auch in der in Notfällen erforderlichen raschen Auffindbarkeit und vollständigen Lesbarkeit von Straßennamenschilder und Hausnummern.
Wir bitten daher die Grundstücksbesitzer um Verständnis für die Aufforderung, den Pflanzenüberhang zu beseitigen.
Denn der Markt Wendelstein hat bei dieser Aufforderung keinen Ermessensspielraum. Er ist nicht nur berechtigt sondern sogar verpflichtet, notfalls kostenpflichtige Zwangsmaßnahmen einzuleiten, wenn der Anlieger nicht selbst für entsprechende Verhältnisse sorgt.
Die Hausentwässerung muss regelmäßig überprüft werden
Der Markt Wendelstein erinnert wieder einmal daran, dass die Hausentwässerungsleitungen öfters überprüft werden müssen, ob sie funktionsfähig sind. Das ist besonders in den Sommermonaten nötig, wenn starke Gewitterregen nicht selten sind.
Nach den ortsrechtlichen Vorschriften sind vor allem die Grundstückseigentümer gehalten, ihre Anwesen gegen Rückstau aus dem Kanalnetz selbst zu schützen, wenn die entwässerten Räume oder Flächen tiefer als der Straßenscheitel liegen. Der Markt haftet nicht für Schäden, die bei Rückstau als Folge starker Regengüsse auftreten können.
Die zum Schutz in die Kellereinläufe eingebauten Rückstauverschlüsse müssen stets in einem betriebssicheren und funktionsfähigen Zustand sein. Dabei kommt es in erster Linie auf die Pflege dieser Vorrichtungen an. Die beweglichen Teile und Spindeln müssen eingefettet werden.
Die Besitzer müssen sich öfters davon überzeugen, dass die Rückstauverschlüsse zuverlässig arbeiten. Dabei sollten sie das Funktionieren wiederholt durch mehrmaliges Öffnen und Schließen der Schieber überprüfen.
Rückstauverschlüsse sind geschlossen zu halten; sie dürfen nur im Bedarfsfall kurzfristig - z.B. zum Ablassen von Waschwässern - geöffnet werden.
In der unmittelbaren Nähe jeder Absperrvorrichtung ist deutlich sichtbar ein dauerhaftes Schild mit folgender Aufschrift anzubringen:
"Verschluss gegen Kellerüberschwemmungen: nur zum Wasserablass öffnen, dann aber sofort wieder schließen!"
Außerdem sind die Sandfänge an den Dachschläuchen von Zeit zu Zeit zu reinigen. Sand oder Laub, die sich angesammelt haben, müssen entfernt werden, damit das Regenwasser ungehindert abfließen kann. Das Wasser würde sich sonst im Dachschlauch stauen und die Hauswände durchfeuchten.
Sollten Sie Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Bautechnik, Herrn Höfling (Tel.: 401-150).
Ihr Baureferat
|
|
Zurück
|
Partner
|

|

|
|
|
Geschrieben von Kerstin Bienert für Gemeinde Wendelstein |
Samstag, 23. April 2005
|
|
|